Ab 35 Stellplätzen
wird Solar Pflicht.
§§ 12a–12b Landesbauordnung Saarland (LBO SL) verlangt seit 01.09.2025 Photovoltaik über neu gebauten Parkplätzen ab 35 Stellplätzen – für Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude) und Öffentliche Hand (Kommune, Bund).
Das gilt für Parkplätze.
Errichtung gewerblicher Stellplatzanlagen ab 35 Stellplätzen (§ 12a Abs. 2) und neuer Stellplätze öffentlicher Gebäude (§ 12b); Gesetz Nr. 2165 vom April 2025, anzuwenden auf Vorhaben mit Baubeginn ab 01.09.2025.
PV-Pflicht bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung gewerblicher Gebäude mit mehr als 100 m² Dachfläche (60 % der Nettodachfläche) sowie öffentlicher Gebäude; Wohngebäude nur PV-Vorbereitung. Gilt für Baubeginn ab 01.09.2025.
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.
Serie im Stellplatzraster
Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.
Statik und Genehmigung
Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.
Netz, Laden, Betrieb
Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.
Kurz beantwortet.
- Ab wie vielen Stellplätzen gilt die Solarpflicht in Saarland?
- §§ 12a–12b Landesbauordnung Saarland (LBO SL): ab 35 Stellplätzen beim neubau eines parkplatzes, seit 01.09.2025. Errichtung gewerblicher Stellplatzanlagen ab 35 Stellplätzen (§ 12a Abs. 2) und neuer Stellplätze öffentlicher Gebäude (§ 12b); Gesetz Nr. 2165 vom April 2025, anzuwenden auf Vorhaben mit Baubeginn ab 01.09.2025.
- Wie viel Fläche muss in Saarland mit Photovoltaik belegt werden?
- Vorgeschrieben ist mindestens 60 % der solargeeigneten Stellplatzfläche. Ein Solar-Carport belegt die Stellplatzfläche vollständig und erfüllt die Vorgabe damit ohne Rechenspiele.
- Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
- Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
- Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
- Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Stand 09/2026
- recht.saarland.de: § 12a LBO SL
- Deutsches Architektenblatt: Photovoltaikpflicht für Dach und Parkplätze – was gilt wo? (09/2024)
Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.
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