Solar-Carport am Baumarkt: Große Parkplätze, Solarpflicht, Roll-out über Formate
Baumärkte haben Parkplätze mit 100 bis 300 Stellplätzen, Gartencenter mit Kühlung und Beleuchtung sowie Kunden mit Transportern. Warum der Solar-Carport dort die Solarpflicht erfüllt, was Direktvermarktung und Netzanschluss bedeuten und wie Ketten den Roll-out standardisieren.
Elite PV GmbH · Veröffentlicht am 05. September 2026 · Zuletzt geprüft am 05. September 2026 · 5 Min. Lesezeit
Baumärkte gehören zu den Betrieben mit den größten Parkplätzen im Handel: 100 bis 300 Stellplätze, Anhängerplätze, Ladezonen, ein Gartencenter mit Gewächshaus und Kühlung, Kunden mit Transportern und langen Aufenthalten. Fast jeder neue Baumarktparkplatz liegt über den Schwellen der Solarpflicht für Parkplätze, und fast jeder Baumarkt verbraucht tagsüber viel Strom. Der Solar-Carport ist dort weniger eine Option als eine Frage der Reihenfolge – und für Ketten eine Frage des Standards.
Lastprofil und Eigenverbrauch
Ein Baumarkt öffnet früh und schließt spät, sieben Tage die Woche in vielen Ländern sechs. Beleuchtung großer Hallen, Lüftung, Kassen, Kühlung im Gartencenter, Gewächshausklima, Werkstätten für Zuschnitt und Mischanlagen, dazu Ladepunkte für Mietfahrzeuge und Kunden – das ergibt ein Tagesprofil, das zur Sonne passt. Eigenverbrauchsquoten von 55 bis 70 Prozent ohne Speicher sind bei richtig gewählter Anlagengröße realistisch. Die Größe ist die eigentliche Entscheidung: 200 Stellplätze unter Atlas Heavy ergeben rund 710 kWp und 650.000 bis 750.000 kWh, was den Verbrauch eines mittleren Marktes übersteigen kann. Deshalb wird in Abschnitten geplant – der erste Abschnitt so, dass die Quote hoch bleibt, der zweite als Erweiterung im Raster, wenn Ladepunkte und Elektrifizierung den Verbrauch erhöhen.
Über 100 kW gilt für den eingespeisten Anteil die Direktvermarktung; ab etwa 135 kW oder beim Anschluss am Mittelspannungsnetz kommt das Anlagenzertifikat hinzu. Baumärkte haben in der Regel Mittelspannungsanschlüsse, in die die Anlage eingebunden wird – der Netzanschluss wird früh beantragt, damit er den Bau nicht bremst.
Solarpflicht: praktisch immer betroffen
Neue Parkplätze unterliegen in neun Ländern der Solarpflicht – ab 26 Stellplätzen in Niedersachsen, 35 im Saarland, 36 in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hamburg, 50 in Rheinland-Pfalz, 51 in Hessen und 71 in Schleswig-Holstein. Ein Baumarkt mit 150 Stellplätzen liegt überall darüber. Verlangt wird Photovoltaik über der solargeeigneten Stellplatzfläche mit Mindestbelegungen zwischen 30 Prozent und der gesamten geeigneten Fläche; ein Carport, der die Stellplätze vollständig überdacht, erfüllt jede dieser Quoten – und darf in mehreren Ländern in Abschnitten die geforderte Mindestfläche abdecken. Bundesweit verlangt § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2027 Photovoltaik auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² und ab 2030 auf neuen überdachten Parkplätzen an Gebäuden. Wer einen neuen Markt plant, plant den Carport mit dem Parkplatz; wer einen Bestandsparkplatz saniert, prüft, ob die Landesregel Sanierungen erfasst – Niedersachsen und Schleswig-Holstein tun das.
| Thema | Baumarkt |
|---|---|
| Stellplätze | 100–300, Anhänger- und Ladezonen frei |
| Leistung | 350–1.000 kWp, in Abschnitten |
| Eigenverbrauch | 55–70 % bei angepasster Größe |
| Vergütung Überschuss | Direktvermarktung über 100 kW |
| Solarpflicht | Praktisch immer über der Landesschwelle |
| Netz | Mittelspannung, Anlagenzertifikat ab 135 kW |
Auslegung: Doppelreihen, Zufahrten, Gartencenter
Baumarktparkplätze sind auf Doppelreihen mit breiten Fahrgassen angelegt. Atlas Heavy überdacht je Raster zwei Reihen mit einer mittigen Pfostenreihe – kein Pfosten im Stellplatz, drei Meter lichte Höhe für Transporter und Anhänger – und lässt sich über Hunderte Stellplätze wiederholen. Anhängerplätze, Ladezonen, Feuerwehraufstellflächen und die Zufahrt des Lieferverkehrs bleiben frei; Einkaufswagenboxen und Beleuchtung werden ins Raster integriert. Ladepunkte für Kunden und Mietfahrzeuge – Transporter zum Möbeltransport, Anhänger mit E-Zugfahrzeug – werden vorbereitet; nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz sind sie für neue Märkte ohnehin Pflicht, ab 2027 mit der Novelle für die Hälfte der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur und einem Ladepunkt je fünf Stellplätze. Das Gartencenter profitiert doppelt: Der Carport vor dem Gewächshaus liefert Strom für Kühlung und Klima, und schattige Stellplätze halten Pflanzen beim Verladen frisch.
Roll-out über Formate
Ketten planen nicht Standorte, sondern Formate: Ein Markttyp mit definierter Verkaufsfläche hat eine definierte Stellplatzzahl und ein definiertes Lastprofil. Der Carport wird für jedes Format einmal ausgelegt – Rasterzahl, Serie, Ladepunkte, Beleuchtung, Messkonzept – und dann je Standort auf Lastzone, Boden und Landesrecht angepasst. Genehmigung, Ausschreibung und Montage laufen in Serie, die Dokumentation ist einheitlich, das Monitoring liegt in einem Portal für alle Märkte. Elite PV bietet dafür Standardkonfigurationen je Filialtyp mit Genehmigung in Serie und Co-Branding-Optionen für die Filial-CI; der Filialisten-Bereich beschreibt das Vorgehen, der Konfigurator liefert je Standort die Auslegung in Minuten.
Wirtschaftlichkeit
Für einen Markt mit 100 überdachten Stellplätzen im ersten Abschnitt, 355 kWp, 60 Prozent Eigenverbrauch und 18 ct/kWh Strombezug liegt die Amortisation im Konfigurator-Modell auf 100 Prozent Eigenkapital je nach Preiskorridor zwischen rund zwölf und neunzehn Jahren – ohne Ladeerlöse, THG-Quote und ohne den Effekt, dass die Solarpflicht den Carport ohnehin verlangt. Für Ketten mit Investitionsprogrammen ist Contracting ein Weg, viele Standorte parallel umzusetzen; für Eigentümer, die an Betreiber vermieten, ist der Carport ein Objekt, dessen Strom der Mieter bezieht. In beiden Fällen ist der Parkplatz vor dem Markt, was er im Handel sein sollte: Fläche mit Ertrag.
Zeitplan für einen Neubau
Bei einem neuen Markt läuft der Carport mit dem Gebäude: Die Fundamente entstehen mit den Parkplatzflächen vor dem Feinplanum, Leerrohre und Trassen werden mit der Außenanlage verlegt, das Tragwerk steht, bevor der Belag geschlossen wird, und die Elektrik wird mit der Gebäudetechnik in Betrieb genommen. Netzanschlussbegehren, Anlagenzertifikat und Direktvermarktungsvertrag laufen parallel zum Bauantrag, damit der Carport am Eröffnungstag Strom liefert. Bei Bestandsmärkten wird in Abschnitten gebaut, meist außerhalb der Saisonspitzen im Frühjahr; ein Raster mit 20 Stellplätzen steht in wenigen Tagen, und der übrige Parkplatz bleibt in Betrieb. Wer die Solarpflicht mit einem Teilabschnitt erfüllt, weist die belegte Fläche im Lageplan nach und erweitert später im Raster – die Statik ist dafür ausgelegt. Vom Erstgespräch bis zur Inbetriebnahme vergehen bei Baumärkten mit Mittelspannungsanschluss und Direktvermarktung typischerweise sechs bis neun Monate; bei Ketten mit Standardkonfiguration je Format verkürzt sich die Planungsphase deutlich.
Kurz beantwortet
- Wie groß wird ein Baumarkt-Carport?
- 200 Stellplätze unter Atlas Heavy ergeben rund 710 kWp. Meist wird in Abschnitten gebaut – etwa 100 Stellplätze im ersten Schritt, der Rest später – und der eingespeiste Anteil direktvermarktet.
- Passen Transporter und Anhänger unter das Dach?
- Atlas Heavy bietet drei Meter lichte Höhe; Transporter und Anhänger passen, Lkw nicht. Zufahrten für Lieferverkehr und Anhängerplätze bleiben frei.
- Gilt die Solarpflicht für Baumarktparkplätze?
- Für neue Parkplätze über der Landesschwelle ja – ab 26 bis 71 Stellplätzen je nach Land; Baumarktparkplätze liegen praktisch immer darüber. Ab 2030 gilt bundesweit § 106 GModG für neue überdachte Parkplätze an Gebäuden.
Quellen
- Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB): Branchendaten Baumärkte · 2026
- Parkpower: Solarpflicht für Parkplätze – Länderregeln und § 106 GModG · 09/2026
- § 21 EEG 2023 – Direktvermarktung über 100 kW · 2025
- Parkpower-Konfigurator – Atlas Heavy, 3,56 kWp je Stellplatz, Filialisten-Preset · 09/2026
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