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Parkpower
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Elite PV GmbH für Lieferung und Montage von Parkpower-Carports · Stand: 27.05.2026

Verbindlich sind ausschließlich die mit dem jeweiligen Vertrag übermittelten AGB.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Elite PV GmbH („Anbieter“) und dem Besteller („Kunde“) über die Lieferung und Montage von Solar-Carports der Marke Parkpower (Series Atlas, Strix, Vela) sowie zugehöriger Komponenten und Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf parkpower.energy stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Eine Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung.

3. Leistungsumfang

(1) Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst Lieferung, Tragwerksstatik (projektspezifisch), Modulmontage und Inbetriebnahme nach Maßgabe des individuellen Auftrags.

(2) Bauseitige Leistungen (Erdarbeiten, Fundamente, DC-/AC-Verkabelung außerhalb der Carport-Struktur, Genehmigungsverfahren, Anschluss an Netzbetreiber) sind ausdrücklich zu vereinbaren und nicht im Standardlieferumfang enthalten.

4. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt für gewerbliche Kunden: 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % bei Materialbereitstellung, 10 % nach Abnahme.

(3) Verzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB tritt nach 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne weitere Mahnung ein. Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zzgl. 40 € Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

5. Lieferung und Montage

(1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind ausdrücklich zu vereinbaren und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und bauseitiger Vorleistungen.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Beistellungen durch den Kunden verschieben den Termin angemessen.

6. Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Erstellung des Abnahmeprotokolls. Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Abnahme unter Vorbehalt mit Nachbesserungsfrist.

7. Gewährleistung und Garantie

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

(2) Auf Polaris-Module gilt eine Leistungsgarantie von 30 Jahren (≥ 87 % Nennleistung) und eine Produktgarantie von 15 Jahren nach den Garantiebedingungen des Modulherstellers.

(3) Auf die verzinkte und pulverbeschichtete Stahlkonstruktion gewähren wir 30 Jahre Korrosionsschutz nach Maßgabe gesonderter Garantiebedingungen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Elite PV GmbH.

9. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Verbraucherrechte und Widerruf

Ist der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen zu. Details unter Widerrufsbelehrung.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Weiden i.d.OPf.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.