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Parkpower
Solarpflicht · Nordrhein-Westfalen

Ab 36 Stellplätzen
wird Solar Pflicht.

§ 48 Abs. 1a Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW) verlangt seit 01.01.2022 Photovoltaik über neu gebauten Parkplätzen ab 36 Stellplätzen – für Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude) und Öffentliche Hand (Kommune, Bund).

Landesrecht

Das gilt für Parkplätze.

Schwelle
ab 36 Stellplätzen
Seit
01.01.2022
Auslöser
Neubau eines Parkplatzes
Nutzung
Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude) · Öffentliche Hand (Kommune, Bund)
Mindestüberdeckung
mindestens 30 % der solargeeigneten Stellplatzfläche (§ 6 SAN-VO NRW); alternativ ein Laubbaum je fünf Stellplätze
Rechtsgrundlage
§ 48 Abs. 1a Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW)

Neubau offener Stellplatzflächen für Nichtwohngebäude (Bauantrag ab 01.01.2022); Stellplätze entlang von Verkehrsstraßen sind ausgenommen.

Dächer

PV-Pflicht bei Neubau von Nichtwohngebäuden (seit 01.01.2025), Wohngebäuden (seit 01.01.2026) und bei Dachsanierung (seit 01.01.2026).

Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.

Umsetzung

So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.

Serie im Stellplatzraster

Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.

Statik und Genehmigung

Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.

Netz, Laden, Betrieb

Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.

Fragen

Kurz beantwortet.

Ab wie vielen Stellplätzen gilt die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen?
§ 48 Abs. 1a Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW): ab 36 Stellplätzen beim neubau eines parkplatzes, seit 01.01.2022. Neubau offener Stellplatzflächen für Nichtwohngebäude (Bauantrag ab 01.01.2022); Stellplätze entlang von Verkehrsstraßen sind ausgenommen.
Wie viel Fläche muss in Nordrhein-Westfalen mit Photovoltaik belegt werden?
Vorgeschrieben ist mindestens 30 % der solargeeigneten Stellplatzfläche (§ 6 SAN-VO NRW); alternativ ein Laubbaum je fünf Stellplätze. Ein Solar-Carport belegt die Stellplatzfläche vollständig und erfüllt die Vorgabe damit ohne Rechenspiele.
Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Quellen

Stand 09/2026

Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.