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Parkpower
Solarpflicht · Bayern

Keine Parkplatz-Pflicht.
Noch.

Bayern kennt bislang keine landesrechtliche Solarpflicht für Parkplätze. Was heute für Dächer gilt und ab wann die EU-Gebäuderichtlinie greift, steht hier.

Landesrecht

Das gilt in Bayern.

Parkplätze
keine landesrechtliche Pflicht
Rechtsgrundlage
Art. 44a Bayerische Bauordnung (BayBO)
Dächer

PV-Pflicht bei Neubau von Nichtwohngebäuden (Bauantrag ab 01.03.2023 für gewerbliche und industrielle Gebäude, ab 01.07.2023 für sonstige Nichtwohngebäude) und bei vollständiger Dachsanierung von Nichtwohngebäuden (seit 01.01.2025); Wohngebäude nur Soll-Vorschrift. Keine Regelung für Parkplätze — Solar-Carports zählen aber als Dach-PV, wenn sie einem Nichtwohngebäude dienen.

Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.

Umsetzung

So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.

Serie im Stellplatzraster

Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.

Statik und Genehmigung

Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.

Netz, Laden, Betrieb

Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.

Fragen

Kurz beantwortet.

Gibt es in Bayern eine Solarpflicht für Parkplätze?
Nein, Bayern hat keine landesrechtliche Pflicht für Parkplätze (Stand 09/2026). PV-Pflicht bei Neubau von Nichtwohngebäuden (Bauantrag ab 01.03.2023 für gewerbliche und industrielle Gebäude, ab 01.07.2023 für sonstige Nichtwohngebäude) und bei vollständiger Dachsanierung von Nichtwohngebäuden (seit 01.01.2025); Wohngebäude nur Soll-Vorschrift. Keine Regelung für Parkplätze — Solar-Carports zählen aber als Dach-PV, wenn sie einem Nichtwohngebäude dienen. Bebauungspläne und kommunale Satzungen können Photovoltaik dennoch verlangen.
Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Quellen

Stand 09/2026

Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.