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Parkpower
Solarpflicht · Niedersachsen

Ab 26 Stellplätzen
wird Solar Pflicht.

§ 32a Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verlangt seit 01.01.2025 Photovoltaik über neu gebauten oder grundlegend sanierten Parkplätzen ab 26 Stellplätzen.

Landesrecht

Das gilt für Parkplätze.

Schwelle
ab 26 Stellplätzen
Seit
01.01.2025
Auslöser
Neubau eines Parkplatzes · Grundlegende Sanierung / Neuanlage im Bestand
Nutzung
alle Nutzungen
Mindestüberdeckung
mindestens 50 % der solargeeigneten Stellplatzfläche
Rechtsgrundlage
§ 32a Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Errichtung offener Parkplätze und Parkdecks; ebenso, wenn mindestens 50 % der Fläche eines bestehenden Parkplatzes wesentlich geändert oder erneuert werden. Bis 31.12.2024 galt die Schwelle „mehr als 50“.

Dächer

PV-Pflicht bei Neubau gewerblicher Gebäude (seit 01.01.2023), aller Nichtwohngebäude (seit 01.01.2024) und Wohngebäude (seit 01.01.2025) sowie bei Dachsanierungen ab 50 m² (seit 01.01.2025).

Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.

Umsetzung

So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.

Serie im Stellplatzraster

Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.

Statik und Genehmigung

Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.

Netz, Laden, Betrieb

Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.

Fragen

Kurz beantwortet.

Ab wie vielen Stellplätzen gilt die Solarpflicht in Niedersachsen?
§ 32a Niedersächsische Bauordnung (NBauO): ab 26 Stellplätzen beim neubau eines parkplatzes, grundlegende sanierung / neuanlage im bestand, seit 01.01.2025. Errichtung offener Parkplätze und Parkdecks; ebenso, wenn mindestens 50 % der Fläche eines bestehenden Parkplatzes wesentlich geändert oder erneuert werden. Bis 31.12.2024 galt die Schwelle „mehr als 50“.
Wie viel Fläche muss in Niedersachsen mit Photovoltaik belegt werden?
Vorgeschrieben ist mindestens 50 % der solargeeigneten Stellplatzfläche. Ein Solar-Carport belegt die Stellplatzfläche vollständig und erfüllt die Vorgabe damit ohne Rechenspiele.
Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Quellen

Stand 09/2026

Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.