Ab 36 Stellplätzen
wird Solar Pflicht.
§ 32a Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) verlangt seit 01.06.2024 Photovoltaik über neu gebauten Parkplätzen ab 36 Stellplätzen – für Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude) und Öffentliche Hand (Kommune, Bund).
Das gilt für Parkplätze.
Offene Stellplatzanlagen, die einem Nichtwohngebäude dienen; maßgeblich ist der Eingang des Bauantrags ab 01.06.2024.
PV-Pflicht bei Neubau und vollständiger Dachsanierung öffentlich oder gewerblich genutzter Gebäude (Bauantrag ab 01.06.2024).
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.
Serie im Stellplatzraster
Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.
Statik und Genehmigung
Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.
Netz, Laden, Betrieb
Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.
Kurz beantwortet.
- Ab wie vielen Stellplätzen gilt die Solarpflicht in Brandenburg?
- § 32a Brandenburgische Bauordnung (BbgBO): ab 36 Stellplätzen beim neubau eines parkplatzes, seit 01.06.2024. Offene Stellplatzanlagen, die einem Nichtwohngebäude dienen; maßgeblich ist der Eingang des Bauantrags ab 01.06.2024.
- Wie viel Fläche muss in Brandenburg mit Photovoltaik belegt werden?
- Das Gesetz nennt keine feste Quote; die Anlage muss die für Solarnutzung geeignete Stellplatzfläche angemessen nutzen. Ein Solar-Carport belegt die Fläche vollständig.
- Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
- Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
- Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
- Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Stand 09/2026
Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.
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