Glossar · Recht und Pflichten
Solarspitzengesetz
EEG-Änderung vom Februar 2025: Steuerbarkeit, 60-Prozent-Regel, keine Vergütung bei negativen Preisen.
Das Solarspitzengesetz verpflichtet neue Anlagen ab 25 kW zur Fernsteuerbarkeit, begrenzt die Einspeisung ohne Messsystem auf 60 Prozent und streicht die Vergütung in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen – die Zeiten werden an den Förderzeitraum angehängt.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe