Glossar · Recht und Pflichten
Anzulegender Wert
Vergütungsreferenz einer Anlage nach Größe und Inbetriebnahmedatum.
Der anzulegende Wert ist die vom EEG festgelegte Referenz je Kilowattstunde, aus der Einspeisevergütung oder Marktprämie folgen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Werte halbjährlich; für Anlagen über 100 kW an Gebäuden liegt er für Inbetriebnahmen bis Januar 2027 bei 5,84 ct/kWh.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe