Glossar · Technik und Statik · Recht und Pflichten
Anlagenzertifikat
Nachweis des netzkonformen Verhaltens der Gesamtanlage ab 135 kW oder am Mittelspannungsnetz.
Das Anlagenzertifikat stellt eine akkreditierte Stelle nach den Technischen Anschlussregeln aus; es bewertet Wechselrichter, Schutz und Verkabelung als Ganzes. Bis 135 kW genügen Einheitenzertifikate der Wechselrichter und eine Konformitätserklärung.
Verwandte Begriffe
Stand 09/2026 · Alle Begriffe