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Glossar · Technik und Statik · Recht und Pflichten

Anlagenzertifikat

Nachweis des netzkonformen Verhaltens der Gesamtanlage ab 135 kW oder am Mittelspannungsnetz.

Das Anlagenzertifikat stellt eine akkreditierte Stelle nach den Technischen Anschlussregeln aus; es bewertet Wechselrichter, Schutz und Verkabelung als Ganzes. Bis 135 kW genügen Einheitenzertifikate der Wechselrichter und eine Konformitätserklärung.

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Stand 09/2026 · Alle Begriffe