Glossar · Recht und Pflichten
Abstandsflächen
Mindestabstände von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen; Garagen sind an der Grenze privilegiert.
Garagen dürfen in den meisten Ländern bis 3 m Wandhöhe und 9 m Länge je Grenze ohne Abstand gebaut werden, insgesamt meist bis 15 m je Grundstück. Details stehen in der jeweiligen Landesbauordnung.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe