Direktvermarktung und Marktprämie: So wird Carport-Strom über 100 kW vergütet
Über 100 Kilowatt verkauft ein Direktvermarkter den eingespeisten Strom an der Börse, die Marktprämie gleicht die Differenz zum anzulegenden Wert aus. Wie das Modell funktioniert, was es kostet, was bei negativen Preisen passiert und warum Eigenverbrauch die wichtigere Größe bleibt.
Elite PV GmbH · Veröffentlicht am 05. September 2026 · Zuletzt geprüft am 05. September 2026 · 5 Min. Lesezeit
Bis 100 Kilowatt ist die Sache einfach: Der eingespeiste Strom wird vom Netzbetreiber zur festen Einspeisevergütung abgenommen. Darüber verlangt das EEG die Direktvermarktung. Ein Solar-Carport mit mehr als 28 Stellplätzen unter Atlas Heavy überschreitet diese Grenze, und mit ihr ändert sich, wer den Strom verkauft, wie die Vergütung entsteht und welche Technik dafür nötig ist. Das Modell ist etabliert und für Betreiber gut handhabbar – wenn man weiß, wie es rechnet.
Das Prinzip: Börse plus Marktprämie
In der geförderten Direktvermarktung verkauft ein Direktvermarkter den eingespeisten Strom im Auftrag des Betreibers an der Strombörse. Der Erlös schwankt mit dem Marktpreis. Damit der Betreiber trotzdem eine kalkulierbare Vergütung hat, zahlt der Netzbetreiber zusätzlich die Marktprämie nach § 20 EEG: die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert der Anlage und dem monatlichen Marktwert Solar, den die Übertragungsnetzbetreiber aus den Börsenpreisen der Solarstunden berechnen und auf netztransparenz.de veröffentlichen. Im Ergebnis erhält der Betreiber ungefähr den anzulegenden Wert – Börsenerlös plus Marktprämie –, abzüglich der Gebühr des Direktvermarkters.
Der anzulegende Wert richtet sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum. Für Solaranlagen an Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 nennt die Bundesnetzagentur für die Leistungsklasse über 100 kW 5,84 ct/kWh; die Werte sinken halbjährlich um ein Prozent. Da die anzulegenden Werte anteilig nach Leistungsklassen gelten, liegt der Mischwert einer 120-kW-Anlage etwas darüber.
Was der Direktvermarkter tut – und was er kostet
Der Direktvermarkter nimmt die Anlage in seinen Bilanzkreis auf, erstellt Prognosen, vermarktet den Strom am Day-ahead- und Intraday-Markt und rechnet monatlich ab. Dafür braucht er zwei Dinge: Viertelstundenwerte der Einspeisung aus der registrierenden Leistungsmessung und den Fernzugriff auf die Anlage, um sie bei negativen Preisen oder auf Anweisung des Netzbetreibers abregeln zu können. Beides liefert das intelligente Messsystem mit Steuerbox, das ohnehin Pflicht ist.
Die Gebühren liegen im Bereich einiger Zehntel Cent je Kilowattstunde oder werden als monatlicher Grundpreis erhoben. Für einen Carport mit 120 kWp und rund 50.000 kWh Einspeisung im Jahr wiegt ein Grundpreis stärker als bei einer Freiflächenanlage; ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt, auch weil manche Direktvermarkter Mindestgrößen haben. Elite PV stellt den Kontakt zu Direktvermarktern her, die Anlagen dieser Größe aufnehmen, und liefert die Anlagendaten für den Vertrag.
Die Rolle des Eigenverbrauchs
Bei einem Carport am Gewerbestandort ist die Direktvermarktung die Vergütung für den kleineren Teil des Stroms. Der größere Teil – im Konfigurator-Modell 55 Prozent – wird selbst verbraucht und ersetzt Netzbezug zu 17 bis 22 ct/kWh; der eingespeiste Rest bringt über Marktprämie und Börse rund 5,8 ct/kWh. Die Direktvermarktung ändert an dieser Rechnung wenig, sie macht sie nur etwas aufwendiger. Wer die Anlage über die 100-kW-Schwelle hinaus vergrößern will, sollte deshalb zuerst auf die Eigenverbrauchsquote schauen: Ein Carport, dessen Strom überwiegend eingespeist wird, ist auch mit Marktprämie die schwächere Investition.
| Baustein | Bis 100 kW | Über 100 kW |
|---|---|---|
| Vergütung | Feste Einspeisevergütung (7,70 / 6,66 / 5,44 ct anteilig) | Börsenerlös + Marktprämie ≈ anzulegender Wert (5,84 ct über 100 kW) |
| Vermarktung | Netzbetreiber | Direktvermarkter (Gebühr) |
| Messung | Zweirichtungszähler, ab 7 kW iMSys | Viertelstundenmessung, iMSys mit Steuerbox |
| Steuerbarkeit | ab 25 kW Pflicht | Pflicht, vom Direktvermarkter genutzt |
| Negative Preise | Keine Vergütung (Anlagen ab 25.02.2025) | Keine Marktprämie, Zeit wird angehängt |
Negative Preise und die Novelle 2027
Seit dem Solarspitzengesetz gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025: In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis wird keine Marktprämie und keine Einspeisevergütung gezahlt. Die betroffenen Zeiten werden gezählt und an das Ende des Förderzeitraums angehängt, sodass die Förderung insgesamt nicht verkürzt wird – nur verschoben. Für Carports mit hohem Eigenverbrauch ist der Effekt klein; für Anlagen mit hoher Einspeisung an Frühlingssonntagen ist er spürbar. Der Direktvermarkter regelt die Anlage in solchen Stunden ab, damit nicht zu Nullerlösen eingespeist wird.
Die EEG-Novelle 2027, vom Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen und im parlamentarischen Verfahren, sieht für Inbetriebnahmen ab 2027 weitere Änderungen vor: Die feste Einspeisevergütung soll für neue Anlagen durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt und die Direktvermarktung gestärkt werden; Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 behalten die bisherigen Regeln. Wer 2026 baut, sollte die Inbetriebnahme deshalb mit dem Netzanschluss zusammen terminieren – die Regeln zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten für zwanzig Jahre.
Fazit
Direktvermarktung ist kein Nachteil großer Carports, sondern ein Verwaltungsschritt mit kalkulierbarem Ergebnis: ungefähr der anzulegende Wert abzüglich einer Gebühr, gesteuert über Technik, die ohnehin eingebaut wird. Die Wirtschaftlichkeit entscheidet sich weiterhin vor dem Zähler – beim Strom, der den Netzbezug ersetzt. Der Konfigurator rechnet beides: Er weist über 100 kW die Marktprämie aus und zeigt, wie stark der Eigenverbrauch die Amortisation trägt.
Der Weg in die Direktvermarktung Schritt für Schritt
Vor der Inbetriebnahme schließt der Betreiber einen Vertrag mit einem Direktvermarkter; der Direktvermarkter ordnet die Anlage seinem Bilanzkreis zu und meldet die Zuordnung dem Netzbetreiber. Ein Wechsel der Veräußerungsform – etwa von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung oder zwischen Direktvermarktern – ist nach § 21b EEG nur zum Monatsersten möglich und muss dem Netzbetreiber nach § 21c EEG vor Beginn des vorangehenden Kalendermonats gemeldet werden; wer den Termin verpasst, verliert einen Monat. Danach werden Fernsteuerbarkeit und Datenübertragung getestet, denn der Direktvermarkter muss die Anlage tatsächlich regeln können. Im Betrieb liefert der Messstellenbetreiber die Viertelstundenwerte, der Direktvermarkter rechnet monatlich Börsenerlös und Gebühr ab, der Netzbetreiber zahlt die Marktprämie – auf Basis der von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Marktwerte. Der Betreiber sieht zwei Gutschriften und eine Rechnung, und am Jahresende eine Endabrechnung. Elite PV bereitet die Anlagendaten für den Vertrag auf, koordiniert die Meldungen mit Netzbetreiber und Direktvermarkter und stellt sicher, dass Steuerbox und Messsystem vor dem Stichtag funktionieren – damit der erste Monat nicht ohne Marktprämie beginnt.
Kurz beantwortet
- Was ist die Marktprämie?
- Die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert der Anlage und dem monatlichen Marktwert Solar an der Börse. Sie wird vom Netzbetreiber zusätzlich zum Börsenerlös gezahlt, den der Direktvermarkter weitergibt – im Ergebnis erhält der Betreiber etwa den anzulegenden Wert abzüglich der Vermarktungsgebühr.
- Was kostet ein Direktvermarkter?
- Üblich sind Gebühren im Bereich von einigen Zehntel Cent je Kilowattstunde oder ein monatlicher Grundpreis; bei kleinen Anlagen knapp über 100 kW wiegt der Grundpreis stärker.
- Was passiert bei negativen Strompreisen?
- Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, entfällt die Marktprämie in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis; als Ausgleich verlängert sich der Förderzeitraum um die betroffenen Zeiten.
Quellen
- §§ 19–21 und § 51 EEG 2023 – Marktprämie, Direktvermarktung, negative Preise (gesetze-im-internet.de) · 2025
- Bundesnetzagentur: Anzulegende Werte für Solaranlagen, Inbetriebnahme 01.08.2026–31.01.2027 · 08/2026
- Netztransparenz.de: Monatsmarktwerte Solar (Übertragungsnetzbetreiber) · 2026
- Bundesregierung: Kabinett beschließt EEG-Novelle 2027 (29.07.2026) · 07/2026
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