Glossar · Recht und Pflichten · Wirtschaftlichkeit
Einspeisevergütung
Fester Preis je eingespeister Kilowattstunde nach dem EEG für Anlagen bis 100 kW.
Die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber 20 Jahre lang für Strom, der ins Netz geht. Für Anlagen an Gebäuden mit Inbetriebnahme bis Januar 2027 gelten je Leistungsklasse 7,70, 6,66 und 5,44 ct/kWh; die Sätze sinken halbjährlich. Über 100 kW gilt die Direktvermarktung.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe