Glossar · Recht und Pflichten · Ablauf
Netzanschlussbegehren
Antrag beim Netzbetreiber auf Anschluss der Anlage nach § 8 EEG.
Mit dem Netzanschlussbegehren beantragt der Betreiber den Anschluss; der Netzbetreiber muss spätestens acht Wochen nach Vollständigkeit einen Zeitplan nennen und die Netzverträglichkeit prüfen. Es sollte am ersten Projekttag gestellt werden, weil der Anschluss den Zeitplan bestimmt.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe