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Glossar · Wirtschaftlichkeit · Recht und Pflichten

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Steuerlicher Vorabzug von bis zu 50 Prozent der Investition nach § 7g EStG.

Der IAB verlagert bis zu 50 Prozent der geplanten Investition in das Jahr vor der Anschaffung, bei Gewinn bis 200.000 €. Er gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter – die PV-Anlage als Betriebsvorrichtung; die Zuordnung des Tragwerks klärt der Steuerberater.

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Stand 09/2026 · Alle Begriffe