Glossar · Recht und Pflichten
Garagenverordnung
Landesverordnung für Bau und Betrieb von Garagen – Carports sind offene Garagen.
Die Garagenverordnungen unterscheiden Kleingaragen bis 100 m², Mittelgaragen bis 1.000 m² und Großgaragen darüber. Für offene Carports entfallen die meisten Anforderungen geschlossener Garagen; Abstände und Feuerwehrzufahrt bleiben.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe