THG-Quote für Ladepunkte am Solar-Carport: Was sie 2026 noch bringt
Öffentlich zugängliche Ladepunkte erlösen über die Treibhausgasminderungsquote Geld je geladener Kilowattstunde – dreifach angerechnet, aber zu stark schwankenden Preisen. Voraussetzungen, Meldeweg, realistische Erlöse und die Einordnung im Carport-Projekt.
Elite PV GmbH · Veröffentlicht am 04. September 2026 · Zuletzt geprüft am 04. September 2026 · 5 Min. Lesezeit
Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Mineralölunternehmen, die Emissionen der von ihnen verkauften Kraftstoffe Jahr für Jahr stärker zu senken. Weil sie das mit Benzin und Diesel allein nicht schaffen, kaufen sie Minderungen zu – unter anderem den Strom, der in Elektrofahrzeuge geladen wird. Wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibt, kann diese Kilowattstunden anrechnen lassen und dafür Geld erhalten. Am Solar-Carport mit Ladepunkten ist das eine dritte Einnahmequelle neben Eigenverbrauch und Einspeisung. Sie ist real, aber sie ist kein Renditeträger mehr – und man sollte wissen, warum.
Wie die Anrechnung funktioniert
Rechtsgrundlage sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 38. BImSchV. Sie legt in § 5 Abs. 3 fest, dass Strom, der in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutzt wird, seit 2024 mit dem Faktor 3 angerechnet wird – eine politische Entscheidung zugunsten der Elektromobilität. Für schwere Busse und Lastkraftwagen der Klassen M3 und N3 gilt nach § 7 Abs. 6 ab 2027 der Faktor 4, der bis 2040 stufenweise auf 1 zurückgeht. Zwei Wege gibt es: Halter von Elektrofahrzeugen lassen eine pauschale Strommenge je Fahrzeug anrechnen; Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen die tatsächlich gemessenen Kilowattstunden anrechnen. Die Anrechnung selbst erfolgt beim Umweltbundesamt, in der Praxis über Dienstleister – Quotenhändler –, die viele kleine Mengen bündeln, an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen und dem Betreiber einen Anteil auszahlen.
Für den Ladepunkt am Carport heißt das: Der Betreiber meldet die im Kalenderjahr geladenen Kilowattstunden mit Nachweis der Messung, der Dienstleister reicht sie ein, das Umweltbundesamt bescheinigt die Minderung, und der Erlös hängt vom Preis ab, den der Markt in diesem Jahr für eine Tonne vermiedenes CO₂ zahlt.
Voraussetzung: öffentlich zugänglich
Die entscheidende Bedingung ist der öffentliche Zugang im Sinne der Ladesäulenverordnung. Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn er sich im öffentlichen Raum befindet oder auf einem Privatgrundstück, dessen Zufahrt einem unbestimmten Personenkreis offensteht – auch zeitlich beschränkt, etwa während der Öffnungszeiten. Ein Kundenparkplatz mit Ladepunkten am Carport erfüllt das in der Regel; ein Mitarbeiterparkplatz hinter einer Schranke nicht, es sei denn, er wird außerhalb der Arbeitszeit geöffnet. Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden und die Anforderungen der Ladesäulenverordnung erfüllen: Ad-hoc-Laden ohne Vertragsbindung, transparente Preise, geeichte Messung. Wer die THG-Quote will, baut also nicht einfach Wallboxen, sondern einen kleinen öffentlichen Ladestandort mit den zugehörigen Pflichten.
Was 2026 realistisch drin ist
Der Markt für THG-Quoten hat 2024 und 2025 stark nachgegeben: Ein Überangebot an Minderungen, die Anrechnung fortgeschrittener Biokraftstoffe und mehrfach angepasste Regeln haben die Preise gedrückt. Für einen E-Pkw liegt die pauschale Prämie 2026 nur noch bei etwa 50 bis 80 Euro im Jahr. Für Ladepunkte zahlen Anbieter je nach Vertrag und Marktlage grob drei bis siebzehn Cent je geladener Kilowattstunde; im Frühjahr 2026 hat sich der Markt auf niedrigem Niveau stabilisiert. Ein Carport mit vier öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die zusammen 20.000 kWh im Jahr abgeben, erlöst damit zwischen einigen hundert und rund dreitausend Euro – je nachdem, in welchem Jahr und mit welchem Dienstleister.
| Faktor | Wirkung |
|---|---|
| Geladene Menge (kWh/Jahr) | Linear – mehr Laden, mehr Quote |
| Marktpreis je Tonne CO₂ | Stark schwankend, seit 2024 gefallen |
| Dienstleisteranteil | Meist 10–30 % des Erlöses |
| Öffentliche Zugänglichkeit | Voraussetzung, sonst keine Anrechnung |
| Geeichte Messung je Ladepunkt | Voraussetzung für den Nachweis |
Einordnung im Carport-Projekt
Die THG-Quote ist im Konfigurator-Modell nicht enthalten, und das mit Absicht: Ihre Höhe ist politisch bestimmt, ihr Markt volatil, und sie kann sich mit einer Verordnungsänderung halbieren. Sie sollte deshalb ein Bonus sein, nicht die Begründung für Ladepunkte. Die Begründung liefern andere Effekte: Ladepunkte erhöhen den Eigenverbrauch des Carport-Stroms, weil sie Verbrauch in die Sonnenstunden holen; sie sind an neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ohnehin vorgeschrieben – ab 1. Januar 2027 mit der GEIG-Novelle 2026 ab mehr als fünf Stellplätzen, mit einem Ladepunkt je fünf Stellplätze; sie binden Kunden und Mitarbeiter. Wer die Ladepunkte öffentlich zugänglich macht, nimmt die Quote mit – und sollte den Aufwand für Meldung, Eichrecht und Ad-hoc-Zugang dagegen halten.
Für Betreiber, die das wollen, plant Elite PV die Ladeinfrastruktur am Carport gleich dafür: Ladepunkte mit eichrechtskonformer Messung, Lastmanagement, Anbindung an ein Backend, das Ad-hoc-Laden und die Datenerfassung für die Quotenmeldung liefert. Die Meldung selbst und die Vermarktung übernimmt ein Quotenhändler; die Auswahl sollte auf transparente Auszahlungsquoten und kurze Vertragslaufzeiten achten, damit man bei Marktänderungen wechseln kann.
Fazit
Die THG-Quote für Ladepunkte ist ein kleines, legitimes Zusatzgeschäft mit klaren Regeln und unsicherem Preis. Sie rechtfertigt keinen Carport und keine Wallbox, verbessert aber die Rechnung derjenigen, die beides aus anderen Gründen bauen. Wer sie einplant, sollte mit dem unteren Ende der Spanne kalkulieren – und sich über jedes Jahr freuen, das darüber liegt.
Schritt für Schritt zur Anrechnung
Der Weg zur THG-Quote am Carport hat fünf Schritte. Erstens die Planung: Ladepunkte mit eichrechtskonformer Messung je Ladepunkt, Backend mit Ad-hoc-Zugang und Datenexport, Beschilderung der öffentlichen Zugänglichkeit. Zweitens die Meldung des Standorts im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme – mit Angaben zu Zugang, Leistung, Zahlungsarten und Öffnungszeiten. Drittens die Wahl eines Quotenhändlers: Verglichen werden Auszahlungsquote, Abrechnung nach tatsächlichem Marktpreis oder Festpreis, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Viertens die Jahresmeldung: Die im Kalenderjahr geladenen Kilowattstunden werden mit Nachweis an den Dienstleister übergeben, der sie beim Umweltbundesamt zur Anrechnung einreicht; die Fristen liegen im ersten Quartal des Folgejahres. Fünftens die Buchung: Die Erlöse sind Betriebseinnahmen und umsatzsteuerlich zu behandeln, was der Steuerberater klärt.
Wer die Ladepunkte nicht öffentlich zugänglich machen will – etwa weil der Parkplatz nachts geschlossen ist oder Mitarbeiter Vorrang haben sollen –, verzichtet auf die Quote und spart sich die Pflichten der Ladesäulenverordnung. Das ist eine legitime Entscheidung; sie sollte nur bewusst fallen, bevor Wallboxen und Backend bestellt sind, weil ein späterer Wechsel zum öffentlichen Betrieb meist Hardware und Vertrag betrifft.
Zusammenspiel mit Solarstrom und Eigenverbrauch
Interessant wird die Quote in Verbindung mit dem Carport-Strom. Wird der Solarstrom in Fahrzeuge geladen, ersetzt er nicht nur Netzbezug – er wird zusätzlich als Fahrstrom angerechnet. Beides addiert sich: die Ersparnis von rund 20 ct/kWh gegenüber dem Netzbezug, der Erlös aus dem Ladepreis, den Kunden zahlen, und die Quote je geladener Kilowattstunde. Ladepunkte, die tagsüber genutzt werden, heben außerdem die Eigenverbrauchsquote der Anlage – der eigentliche wirtschaftliche Grund, sie an einen Solar-Carport zu hängen.
Kurz beantwortet
- Wer kann die THG-Quote für Ladepunkte geltend machen?
- Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, die die tatsächlich geladenen Kilowattstunden messen und über einen Quotenhändler beim Umweltbundesamt anrechnen lassen. Rein private Wallboxen ohne öffentlichen Zugang sind ausgeschlossen.
- Wie viel Geld ist das?
- 2026 je nach Anbieter und Marktlage grob drei bis siebzehn Cent je geladener Kilowattstunde – nach starken Preisrückgängen 2024 und 2025. Für ein E-Auto pauschal noch etwa 50 bis 80 Euro im Jahr.
- Muss der Ladepunkt für jedermann offen sein?
- Öffentlich zugänglich im Sinne der Ladesäulenverordnung heißt: für einen unbestimmten Personenkreis erreichbar, zumindest zeitweise – ein Kundenparkplatz während der Öffnungszeiten kann das erfüllen.
Quellen
- Umweltbundesamt: Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) – Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge · 2026
- 38. BImSchV – Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (gesetze-im-internet.de) · 2025
- Bundesnetzagentur: Ladesäulenregister und Ladesäulenverordnung (LSV) · 2026
- ADAC: THG-Quote 2026 – so nutzen Sie die Prämie · 2026
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