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Baugenehmigung · Mecklenburg-Vorpommern

Solar-Carport in Mecklenburg-Vorpommern: Was genehmigt werden muss.

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt, wann ein Carport ohne Verfahren gebaut werden darf und wann ein Bauantrag nötig ist. Kleine Carports am Eigenheim sind bis 40 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei; Solar-Carports auf Gewerbeparkplätzen brauchen einen Bauantrag mit Statik – den Elite PV mit Serie, Modulnachweis und Entwässerung liefert.

Landesbauordnung

Die Regeln auf einen Blick

Bauordnung
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Verfahrensfrei nach
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V (allgemeine Kleingebäude-Regel, keine eigene Garagen-Ziffer)
Flächengrenze
bis 40 m² Brutto-Grundfläche (Brutto-Grundfläche)
Höhe
mittlere Wandhöhe bis 3 m
Grenzbebauung / Abstandsflächen
§ 6 Abs. 8 Nr. 1 LBauO M-V: an der Grenze bis 3 m Wandhöhe, je Grenze bis 9 m, insgesamt bis 15 m je Grundstück
Garagenverordnung
Garagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GarVO M-V): Mittelgarage ab 100 m², Großgarage ab 1.000 m² Nutzfläche
Große Solar-Carports
Vereinfachtes Verfahren nach § 63 LBauO M-V (Garagen sind keine Sonderbauten, § 2 Abs. 4 Nr. 3); bei Großgaragen über 1.000 m² kann die GarVO eine Brandschutzprüfung auslösen – dann reguläres Verfahren nach § 64
Solaranlagen an Gebäuden
§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBauO M-V

Stand 09/2026 · an der Landesnorm geprüft · Abstandsflächen, Bebauungspläne und örtliche Satzungen gelten zusätzlich.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Keine landesrechtliche Solarpflicht – auch das Klimaverträglichkeitsgesetz M-V vom 03.06.2026 enthält keine.
  • Die Grenze wurde von 30 auf 40 m² angehoben; das genaue Änderungsdatum ist in den Quellen uneinheitlich.
  • Für Anlagen nach der EU-Erneuerbaren-Richtlinie gilt im vereinfachten Verfahren eine Frist von einem Jahr statt drei Monaten.

So läuft die Genehmigung eines Solar-Carports

  1. Schritt 1
    Standort-Check

    Bebauungsplan, Abstandsflächen, Außenbereich, Solarpflicht und Lastzonen – daraus folgt, ob verfahrensfrei, Anzeige oder Bauantrag.

  2. Schritt 2
    Bauvorlagen

    Lageplan, Statik für Schnee- und Windzone, Fundamentempfehlung nach Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Modulnachweis für die Überkopfverglasung, Brandschutzangaben als offene Garage.

  3. Schritt 3
    Bescheid und Bau

    Bauaufsicht prüft im vereinfachten oder regulären Verfahren; parallel laufen Netzanschluss und Direktvermarktung. Montage in Abschnitten, Abnahme mit Dokumentation.

Häufige Fragen

Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für einen Carport am Eigenheim?
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V (allgemeine Kleingebäude-Regel, keine eigene Garagen-Ziffer) sind Garagen und überdachte Stellplätze bis 40 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m verfahrensfrei – nur im Innenbereich. Vela Single (rund 20 m²) fällt in der Regel darunter, Vela Double (rund 34 m²) je nach Grenze; Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem.
Welches Verfahren gilt für einen Solar-Carport mit 50 Stellplätzen in Mecklenburg-Vorpommern?
Vereinfachtes Verfahren nach § 63 LBauO M-V (Garagen sind keine Sonderbauten, § 2 Abs. 4 Nr. 3); bei Großgaragen über 1.000 m² kann die GarVO eine Brandschutzprüfung auslösen – dann reguläres Verfahren nach § 64 Ab 100 m² Nutzfläche gilt der Carport als Mittelgarage nach Garagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GarVO M-V).
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Solarpflicht für Parkplätze?
Keine landesrechtliche Parkplatz-Pflicht; bundesweit gilt § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz für neue überdachte Parkplätze an Gebäuden ab 2030.

Quellen

  1. Landesrecht M-V: Landesbauordnung (LBauO M-V) §§ 61, 6, 63
  2. Landesrecht M-V: Garagenverordnung (GarVO M-V) § 2
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